Online-Beurkundung

Hinweise zur Nutzung von Online-Verfahren · Notare Pinneberg

Notar Online-Beurkundung

Bei besonders wichtigen Erklärungen ist das persönliche Erscheinen der Beteiligten vor dem Notar noch immer zwingend vorgeschrieben. Das hat auch seinen guten Grund! Denn wenn Sie persönlich bei uns anwesend sind, erfahren wir am besten, was Sie wirklich wollen. Wir können mit allen Beteiligten unmittelbar verhandeln und mit Ihnen kompromissfähige Lösungen finden. Geht es für Sie um persönlich wichtige Angelegenheiten, ist das persönliche Gespräch durch nichts zu ersetzen…

Aber auch uns ist klar: Nicht alle notariellen Angelegenheiten sind gleichermaßen bedeutsam. Manchmal kann der persönliche Gang zum Notar lästig erscheinen. Gerade im Bereich des Gesellschaftsrechts wünschen sich unsere Mandantinnen und Mandanten technischen Fortschritt. Also die Erledigung notarieller Vorgänge durch Online-Verfahren. Diesen Wünschen verschließen wir uns nicht.

Ratgeber: Online-Verfahren/Video-Beurkundungen Kontakt aufnehmen

Folgende Angelegenheiten können bei uns auch online erledigt werden:

  • Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) (es sei denn, es wird im Rahmen einer Sachgründung Grundbesitz und/oder GmbH-Anteile eingebracht)
  • Beurkundung einer Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) z.B. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen (es sei denn, dass für die Erbringung des Kapitalerhöhungsbetrages besondere Formvorschriften gelten)
  • Übernahmeerklärungen bei Stammkapitalerhöhungen
  • Sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister (z.B. Gründungen, Geschäftsführerwechsel, Änderung der Geschäftsanschrift, Prokuristenbestellung/-abberufung, Liquidation)
  • Sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister (z.B. Gründungen, Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen, Liquidaton)
  • Sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister
  • Sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
  • Sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister (z.B. Anmeldung  der eGbR)

Selbstverständlich müssen wir Notare auch bei der Anwendung von Online-Verfahren besonders strenge Anforderungen an die Verfahrenssicherheit, den Datenschutz, die Vertraulichkeit und vor allem die genaue Identifizierung der Beteiligten stellen. Seien Sie daher bitte nicht enttäuscht, wenn sich das von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellte Online-Verfahren als kompliziert erweist. 

So benötigen Sie z.B. hierfür derzeit zwingend eine gesonderte Registrierung bei der Bundesnotarkammer und bestenfalls einen nach dem 01.08.2021 ausgestellten Personalausweis mit aktivierter eID.

Oft werden wir auch die vorgenannten notariellen Erklärungen für Sie schneller und einfacher erledigen können, wenn Sie persönlich bei uns erscheinen. Wir geben Ihnen flexibel und zeitnah Termine in unserem Büro – kontaktieren Sie uns!

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Zur Weiterentwicklung des Online-Verfahrens halten wir sie hier auf dem Laufenden!