Ehe & Scheidung
Ehevertrag, Scheidungsfolgen-Vereinbarung, Lebenspartnerschaftsvertrag, Adoption
Notare Pinneberg
Ehevertrag: Eine Überlegung wert
Während der Hochzeitstag oft als einer der glücklichsten Momente im Leben angesehen wird, zögern viele, über praktische Angelegenheiten wie einen Ehevertrag zu sprechen, den manche zu diesem Zeitpunkt als unromantisch empfinden. Dennoch ist es wichtig, sich Gedanken über die finanzielle Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens zu machen, einschließlich der Haftungsfragen und des Umgangs mit bereits vorhandenem Vermögen, sowie über die Regelungen bei einer möglichen Trennung oder Scheidung. Angesichts der Tatsache, dass statistisch gesehen fast jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, und die gesetzlichen Regelungen oft nicht den individuellen Bedürfnissen entsprechen, ist es ratsam, sich zumindest mit der Idee eines Ehevertrags auseinanderzusetzen. Wir bieten Ihnen unsere Beratung an, um einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Vertrag zu entwerfen, der beiden Partnern auch im Falle des Scheiterns der Ehe Sicherheit gibt. Es ist hervorzuheben, dass ein Ehevertrag jederzeit während der Ehe geschlossen werden kann, nicht nur vor der Hochzeit. Zudem kann durch den Ehevertrag auch die Erbfolge geregelt und der Partner abgesichert werden, ohne zusätzliche Gebühren. Die Kosten eines Ehevertrags hängen von den individuellen Umständen und dem Regelungsumfang ab; eine Vorabkalkulation ist auf Anfrage möglich.
Ratgeber: Eheverträge und Scheidungsfolgen-Vereinbarungen Kontakt aufnehmen
Scheidung: Notarielle Vereinbarung als Lösung
Nach dem Scheitern einer Ehe erschweren oft Enttäuschung und emotionale Verletzungen eine sachliche Lösung. Die Einschaltung eines Notars bietet den Vorteil einer neutralen Fachperson, die beiden Parteien zur Seite steht. Eine notarielle Scheidungsvereinbarung ist oft schneller und kostengünstiger als ein streitiges Verfahren. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase zur Verfügung, um eine sachliche Diskussion zu fördern und eine Annäherung der Standpunkte zu erreichen.
Eingetragene Partnerschaft: Lebenspartnerschaftsvertrag
Seit dem 1. August 2001 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Die gesetzlichen Regelungen sind größtenteils an die der Ehe angelehnt, weisen jedoch Unterschiede auf, was die Notwendigkeit eines Lebenspartnerschaftsvertrags begründet. Wir beraten Sie gerne zu individuellen Lösungen und der Absicherung Ihres Partners im Erbfall. Die Kosten entsprechen denen eines Ehevertrags.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Regelungsbedarf erkennen
Über 3 Millionen Menschen in Deutschland leben in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, ohne die rechtlichen Herausforderungen dieser Partnerschaftsform anzuerkennen. Bei einer Trennung entstehen zahlreiche rechtliche Fragen, insbesondere da die Regelungen über Ehe und Scheidung nicht anwendbar sind. Es ist wichtig, Vereinbarungen über den Umgang mit gemeinsamen Anschaffungen, Schulden und erbrechtlichen Fragen zu treffen, da nichteheliche Partner kein gesetzliches Erbrecht haben. Ein Testament oder Erbvertrag kann hier Abhilfe schaffen.
Notarkosten Ehe & Scheidung
Die Notargebühren sind gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und für alle Notare einheitlich und nicht verhandelbar. Die Gebühren basieren auf dem sogenannten Geschäftswert und umfassen nicht nur die Beurkundungsgebühren selbst, sondern auch die Kosten für die Erstellung des Entwurfs, die notarielle Beratung, die gesamte Vertragsabwicklung und die Berücksichtigung von Änderungen. Die genauen Kosten lassen sich nur individuell für den spezifischen Fall bestimmen, wobei eine Berechnung auf Anfrage auch vor der Beurkundung möglich ist.
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