Online-Verfahren / Videobeurkundung: Hinweise & häufige Fragen
Notare Pinneberg · Mallick Reski Partner
In der Vergangenheit mussten Sie für jede notarielle Angelegenheit persönlich beim Notar erscheinen. Seit dem 01.08.2022 ist es möglich, dass Sie viele notarielle Verfahren im Gesellschaftsrecht online per Videokonferenz bei uns durchführen können. Natürlich können und dürfen Sie uns alternativ auch weiterhin vor Ort aufsuchen.
Welche Angelegenheiten können Sie bei uns online erledigen?
- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) (es sei denn, es wird im Rahmen einer Sachgründung Grundbesitz und/oder GmbH-Anteile eingebracht)
- Beurkundung einer Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) z.B. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen (es sei denn, dass für die Erbringung des Kapitalerhöhungsbetrages besondere Formvorschriften gelten)
- Übernahmeerklärungen bei Stammkapitalerhöhungen
- Sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister (z.B. Gründungen, Geschäftsführerwechsel, Änderung der Geschäftsanschrift, Prokuristenbestellung/-abberufung, Liquidation)
- Sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister (z.B. Gründungen, Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen, Liquidaton)
- Sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister
- Sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
- Sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister (z.B. Anmeldung der eGbR)
Hinzuweisen ist hierbei noch auf Folgendes: Es gibt bei diesem Verfahren eine Abweichung von dem Prinzip der freien Notarwahl. Die Online-Beurkundung kann nur bei einem Notar durchgeführt werden, in dessen Amtsbereich die betroffene Gesellschaft ihren Sitz / der betroffene Einzelkaufmann oder einer der organschaftlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) seinen Wohnsitz hat.
Unsere Notare haben ihren Amtsbereich im Bezirk des Amtsgerichts Pinneberg. Zum Amtsgerichtsbezirk AG Pinneberg zählen: Appen, Bönningstedt, Borstel, Egenbüttel, Ellerbek, Halstenbek, Hasloh, Helgoland, Hetlingen, Holm, Kummerfeld, Pinneberg, Prisdorf, Quickborn, Rellingen, Schenefeld, Schulau, Tangstedt und Wedel.
Davon unberührt bleibt allerdings weiterhin die Möglichkeit zur Beurkundung im sog. Präsenzverfahren (also mit persönlicher Anwesenheit) bei einem Notar Ihrer Wahl.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch das Online-Verfahren?
Das Herunterladen und Installieren der Notar-App sowie die Erzeugung eines Signaturzertifikats für das Online-Verfahren ist derzeit für Sie kostenfrei. Es entstehen für Sie durch das notarielle Online-Verfahren lediglich zusätzlich EUR 8,00 bei Registeranmeldungen und EUR 25,00 bei Beurkundungen.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Verfahren
Damit Sie am Online-Verfahren teilnehmen können, benötigen Sie:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN,
- Reisepass (dieser ist nicht notwendig, wenn Ihr Personalausweis nach dem 01.08.2021 ausgestellt wurde oder wenn Sie dem beurkundenden Notar persönlich bekannt sind)
- NFC-fähiges Smartphone (dort muss die Notar-App installiert werden)
- Ggf. zusätzlich einen Desktop-PC, Laptop oder Tablet
- einmalige Registrierung bei der Bundesnotarkammer
Am besten starten Sie die Registrierung bei der Bundesnotarkammer sofort hier und jetzt:
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Smartphone NFC-fähig ist?
Eine Liste mit NFC-fähigen Smartphones/Tablets finden Sie auf der folgenden Seite:
Sie wissen nicht, ob die Online-Ausweisfunktion bei Ihrem Personalausweis aktiviert ist
Alle seit November 2010 ausgestellten Personalausweise sind bereits mit einem Chip ausgestattet, der die Online-Ausweisfunktion ermöglicht. Ein neuer Personalausweis wird somit nicht benötigt. Über ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp2 können Sie überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. So funktioniert die Prüfung:
- AusweisApp2 aus dem App Store® oder dem Google Play Store installieren
- AusweisApp2 öffnen
- Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ auswählen
- Den Personalausweis wie in der App gefordert an das Smartphone halten
- Ein positives Prüfergebnis wird mit einem grünen Haken bei „Online-Ausweisfunktion aktiviert“ angezeigt.
Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert und/oder PIN unbekannt:
Für die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion und/oder Anforderung einer neuen PIN ist seit dem 1. Februar 2024 wieder ein persönlicher Termin bei einem Bürgerbüro oder -amt erforderlich. Zuständige Behörden finden Sie bspw. unter
Sie haben sich bereits registriert und möchten beurkunden?
Sehr schön! Stimmen Sie einfach einen Termin für Ihre Online-Beurkundung mit uns ab. Wir senden Ihnen mit Ihrer Terminbestätigung den Link für die Videobeurkundung.
Weitere Informationen und Fragen
Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt zur Online-Beurkundung der Bundesnotarkammer und unter www.notar.de/onlineverfahren.
In den FAQ's der Bundesnotarkammer finden Sie zudem weitere Fragen und Antworten zum Thema: